RATGEBER · STAND 16.10.2026
Blumen am Sonntag kaufen: Regeln nach Bundesland (2026)
Ob ein Blumenladen am Sonntag öffnen darf, hängt vom Bundesland ab. Die Beispiele unten zeigen, wie unterschiedlich die Regeln ausfallen. Du erfährst außerdem, was am Muttertag und am Totensonntag gilt und was du vor der Fahrt klären solltest.
Warum es keine bundesweite Antwort gibt
Seit der Föderalismusreform dürfen die Länder die Ladenöffnung selbst regeln. Es zählt deshalb das Gesetz des Landes, in dem der Blumenladen steht. Dein Wohnort spielt dafür keine Rolle. In Bayern gehören Sonntage und gesetzliche Feiertage zu den allgemeinen Ladenschlusszeiten. Für den Verkauf von Blumen kennt das Gesetz dort aber eine eigene Ausnahme.
Die Fundstellen unten geben den Stand vom 16. Oktober 2026 wieder. Gesetze ändern sich. Prüfe bei einem wichtigen Termin deshalb die aktuelle Fassung.
Quellen: IHK Südthüringen, Bayerische Staatsregierung (gesetze-bayern.de), Bayerische Staatsregierung (gesetze-bayern.de)
Fünf Länder, fünf Antworten
In allen fünf Ländern hängt die Ausnahme am Sortiment. Blumen müssen im Laden in erheblichem oder überwiegendem Umfang angeboten werden oder das besondere Sortiment bilden. Ein Geschäft, das nur nebenbei einen Eimer Sträuße führt, kann sich nach dem Wortlaut kaum darauf berufen. Die erlaubte Dauer unterscheidet sich dagegen deutlich.
- Bayern: zwei Stunden; am Muttertag und am Valentinstag, wenn dieser auf einen Sonntag fällt, vier Stunden.
- Baden-Württemberg: drei Stunden für Blumenläden mit erheblichem Blumenangebot.
- Hessen: sechs Stunden für Läden, in denen Blumen in erheblichem Umfang angeboten werden.
- Nordrhein-Westfalen: fünf Stunden für Läden, deren Sortiment aus Blumen und Pflanzen besteht; ein begrenztes Randsortiment ist mit erlaubt.
- Berlin: Läden mit besonderem Sortiment wie Blumen und Pflanzen dürfen zwischen 7 und 16 Uhr öffnen.
Quellen: Bayerische Staatsregierung (gesetze-bayern.de), IHK Rhein-Neckar, Land Hessen (Verwaltungsportal Hessen), Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de), Land Berlin (service.berlin.de)
Muttertag, Totensonntag, Ostern: besondere Tage
An einzelnen Tagen darf es länger sein. Bayern erlaubt Blumenläden am Muttertag vier Stunden. An Allerheiligen, am Volkstrauertag, am Totensonntag und am ersten Adventssonntag sind es sechs Stunden. Baden-Württemberg lässt sechs Stunden an denselben Tagen zu und zusätzlich am Muttertag. Allerheiligen fällt auf den 1. November, also nicht jedes Jahr auf einen Sonntag. Am Muttertag darf ein Blumenladen in München demnach vier Stunden öffnen, einer in Stuttgart sechs.
Auch die Ausnahmetage unterscheiden sich. In Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt die Ausnahme nicht am Ostermontag, am Pfingstmontag und am Zweiten Weihnachtstag. In Baden-Württemberg dürfen am Ostersonntag und am Pfingstsonntag nur Verkaufsstellen für Zeitungen und Zeitschriften öffnen, Blumenläden also nicht. Für Hessen und Berlin nennen die hier genutzten Quellen keine Feiertage, an denen Blumenläden geschlossen bleiben müssen. Frag deshalb nach, ob der Laden an einem Feiertag öffnet.
In Bayern können die Gemeinden außerdem festlegen, wann am Sonntag geöffnet werden darf, etwa mit Rücksicht auf den Hauptgottesdienst. Die Uhrzeit kann sich daher von Ort zu Ort unterscheiden.
Quellen: Bayerische Staatsregierung (gesetze-bayern.de), IHK Rhein-Neckar, IHK zu Köln
Erlaubt heißt nicht geöffnet
Die Gesetze regeln, was ein Laden darf, nicht was er tut. Ob dein Blumenladen am Sonntag wirklich aufmacht und für welche Stunden, klärst du vor der Fahrt am Telefon oder am Eingang. In Nordrhein-Westfalen muss ein Laden, der sonntags öffnet, die Öffnungszeiten an der Verkaufsstelle gut sichtbar anbringen. Ein Blick an die Tür hilft dir dort also weiter. Gerade vor dem Muttertag lohnt der Anruf. Für die Länder, die hier fehlen, nennt dieser Text keine Zahlen. Lies dafür das Ladenöffnungsgesetz deines Landes.
Nachlesen kannst du die Regeln an mehreren Stellen: Berlin und Hessen erklären die Ausnahmen auf ihren Verwaltungsportalen, Bayern und Nordrhein-Westfalen veröffentlichen die Gesetze online, und Kammern wie die IHK Rhein-Neckar fassen sie für Händler zusammen.
- Ist am Sonntag geöffnet, und von wann bis wann?
- Lässt sich der Strauß vorab reservieren, und bis wann muss er abgeholt werden?
- Gilt die Zeit auch an einem Feiertag, der auf einen Wochentag fällt?
Quellen: Bayerische Staatsregierung (gesetze-bayern.de), Land Hessen (Verwaltungsportal Hessen), Land Berlin (service.berlin.de), Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de), IHK Rhein-Neckar, IHK zu Köln
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